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J. F. Ton & Licht

Im Wiesengrund 11

49525 Lengerich

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AGB

AGB | Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Vertragspartner
    Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen J. F. Ton & Licht  vertreten durch Jan Fischer und ihren Vertragspartnern [Auftraggebern].

    2. Vertrag
    Verträge zwischen der J. F. Ton & Licht und ihren Auftraggebern entstehen durch
    - Annahme eines schriftlichen Angebotes
    - schriftlicher Vertrag
    - das gesprochene Wort 
    2.1 Angebot:
    Die erstellten Angebote verlieren nach 14 Tagen ihre Gültigkeit und müssen bei Bedarf neu angefordert werden.
    2.2 Unverbindliche Reservierung:
    Eine unverbindliche Reservierung eines Veranstaltungstermines kann kostenlos für 14 Tage erfolgen und kann schriftlich oder telefonisch verlängert werden! 

    3. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung
    Ein Rücktritt seitens des Auftraggebers ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:
    Stornierungen seitens des Veranstalters:
    bis 4 Wochen vor dem Event 30% der Auftragssumme
    bis 2 Wochen vor dem Event 50% der Auftragssumme
    bis 1 Woche vor dem Event 75% der Auftragssumme
    weniger als 7 Tage 80% der Auftragssumme
    am Tag vor bzw. am Tag des Events 90% der Auftragssumme
    Ausnahmen:
    Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Auftraggeber zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.
    Ein Rücktritt seitens J. F. Ton & Licht ist möglich durch:
    Technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod
    In diesem Falle wird durch J. F. Ton & Licht Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen. 

    4. Preise
    Preise von J. F. Ton & Licht verstehen sich in EURO und enthalten nach Kleinunternehmerstatus gem. §19 UStG keine Umsatzsteuer und weise diese daher nicht aus. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen am Tag der Lieferung/Leistung gültige Preise zur Anrechnung. 

    5. Auftrittsdauer:
    Der Aufbau der Anlage erfolgt wie im Vertrag vereinbart. Die Auftrittsdauer des DJ´s beginnt wenn nicht anders vereinbart mit dem laufen der Musik und endet wie in der "Verbindlichen-Buchung" vereinbart. In der Auftrittsdauer ist der Auf- und Abbau nicht enthalten, es handelt sich hierbei um die reine Auftrittsdauer. Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung der Auftrittsdauer auch während der Veranstaltung noch möglich. Jede weitere vorgezogene angefangene halbe Auftritts-Stunde wird mit zusätzlichen 10€ verrechnet. Maximal sind jedoch nur 3 Verlängerungsstunden pro Veranstaltung möglich.

    5.1. Technische Voraussetzung /Anforderungen
    (Equipment, Platzbedarf) min. 1,50m x 2m , 16A Steckdose , bei größeren Events min. 2x 16A und bei Freiluftveranstaltungen wird vom Veranstalter ein Wetterschutz bereitgestellt (wenn nicht anders besprochen und schriftlich fixiert)

    6. Gema
    Der Veranstalter ist selbstständig für die Anmeldung des Events bei der GEMA (www.gema.de) zuständig und trägt alle anfallenden Kosten betreffender Aufführungsrechte bei öffentlichen Veranstaltungen.

    7. Haftung
    Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch J. F. Ton & Licht verursacht worden ist. 
    Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von J. F. Ton & Licht , die während der einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter. 
    Sofern J. F. Ton & Licht durch nicht von ihr zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

    8. Gage
    Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Vereinbarte Gage laut Vertrag bzw. Mündlicher Absprache  an  J. F. Ton & Licht nach gebrachter Dienstleistung in vereinbarter Form (Bar bzw. Überweisung) zu zahlen. Bei der Zahlungsart Überweisung ist die Gage innerhalb von 7 Werktagen an J. F. Ton & Licht zu entrichten, ansonsten behält es sich J. F. Ton & Licht vor eine Mahngebühr von 5 % der Gage zu erheben.

    9. Salvatorische Klausel
    sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende. 

    10. Gerichtstand
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

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